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   VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00   

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https://dejure.org/2001,22998
VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00 (https://dejure.org/2001,22998)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.11.2001 - VerfGH 157/00 (https://dejure.org/2001,22998)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 (https://dejure.org/2001,22998)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00
    a) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert zwar, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten zuvor äußern konnten (vgl. z.B. BVerfGE 81, 123 , NJW 1990, 1104, st. Rspr.).
  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00
    Die Möglichkeit einer außerordentlichen Berufung gegen ein auf mündliche Verhandlung ergangenes Urteil bei Geltendmachung einer Gehörsrüge wird in der für die zivilgerichtliche Beurteilung maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich abgelehnt (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1989 - III ZR 111/88 - NJW 1990, 838 f.).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00
    Soweit - wie hier - Gegenstand der Verfassungsbeschwerde auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen der Berliner Gerichte sind, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG hinsichtlich solcher Grundrechte, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr.; u.a. Beschluss vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - LVerfGE 9, 45 ).
  • BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 157/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang nur für den Sonderfall der auf das schriftliche Verfahren nach § 128 Abs. 2 und 3 ZPO sowie nach § 495a ZPO bezogenen Gehörsrüge die Berufungseinlegung auch bei Nichterreichen der Berufungssumme unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) für geboten erachtet (vgl. BVerfG, NJW 1997, 1301; NJW 1999, 1176 f.).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 167/01

    Keine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Willkürverbots und des Anspruchs auf

    Mit Art. 15 Abs. 1 VvB unvereinbar ist es daher, wenn einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen die Beteiligten vorher nicht Stellung nehmen könnten (Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 , 15. November 2001 - VerfGH 157/00 - und 31..Oktober 2003 - VerfGH 9/03 -).
  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 166/01
    Art. 15 Abs. 1 VvB gebietet daher, in einer gerichtlichen Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten vorher keine Gelegenheit hatten, sich zu äußern (Beschlüsse vom 31. Oktober 2003 - VerfGH 9/03 -, vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 - und vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht vgl. z.B. BVerfGE 81, 123 ).
  • VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 145/08

    Grundsatz der Subsidiarität - Anhörungsrüge

    Dieser erfordert, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten zuvor äußern konnten (Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 -, juris) und begründet die Pflicht des Gerichts, deren Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 116).
  • VerfGH Berlin, 18.11.2008 - VerfGH 146/08

    Grundsatz der Subsidiarität - Anhörungsrüge

    Dieser erfordert, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten zuvor äußern konnten (Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 -, juris) und begründet die Pflicht des Gerichts, deren Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 116).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 19 A/07

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    15 Abs. 1 VvB garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu den einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen und Beweisergebnissen vor Erlass der Entscheidung zu äußern (Beschlüsse vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 - und 18. Mai 2002 - VerfGH 122/01 -).
  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/00
    Art. 15 Abs. 1 VvB gebietet daher, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen sich die Beteiligten zuvor äußern konnten (Beschlüsse vom 15. November 2001 - VerfGH 157/00 - und vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht vgl. z.B. BVerfGE 81, 123 ).
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